ARTIKEL 1: EINWENDBARKEIT

Die Aufgabe einer Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor allen gegenteiligen Bedingungen haben, einschließlich derjenigen des Kunden.

ARTIKEL 2: MUSTER UND QUALITÄT DER MATERIALIEN

Die Muster dienen nur zur Orientierung und sollen dem Kunden bei der Auswahl helfen. Sie können nicht als Referenz dienen, um auf einer größeren Fläche die entsprechenden Materialien zu beurteilen. Insbesondere können Korn- und Farbunterschiede sowie natürliche Besonderheiten wie Wurmlöcher, Äste, Muscheln, Geoden, Schichten, Kristalladern, Roststellen, Kröten, Flammen usw. an den gelieferten Waren auftreten.

ARTIKEL 3: GARANTIE

Für Porzellanvasen gilt eine Garantie von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung gegen Frost und Herstellungsfehler.

Diese Garantie ist auf den Ersatz der als fehlerhaft anerkannten Ware beschränkt, mit Ausnahme von Zubehör, wie insbesondere: Kunststoff- oder Aluminiumbecher, Straußform, Kunststoffbehälter....

Diese Garantie gilt nur :

  • nur nach Information des Verkäufers über die Mängel innerhalb von 3 Tagen nach ihrem Auftreten,
  • erst nach Anerkennung der Mangelhaftigkeit der Waren durch den Verkäufer,

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die sich aus der normalen Abnutzung der Waren ergeben, Schäden, die durch die Reaktion natürlicher Gesteine auf Frost, Feuchtigkeit und andere atmosphärische Bedingungen verursacht werden, Schäden oder Unfälle, die auf Nachlässigkeit, mangelnde Wartung, Lagerung oder fehlerhafte oder nicht den Empfehlungen des Verkäufers entsprechende Installation zurückzuführen sind.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Granitartikel mit einer Bohrung, einer Rille oder einem Eckausschnitt versehen sind, die der Wasserableitung dienen und auf keinen Fall verstopft werden dürfen.

Ebenso dürfen Artikel, die für die Anbringung auf der Wand vorgesehen sind, auf keinen Fall anders angebracht werden.

ARTIKEL 4: GEISTIGES EIGENTUM/RECHTE DRITTER

Jede Bestellung, die die Reproduktion, Darstellung oder Anpassung einer Fotografie, eines Objekts, einer Zeichnung, eines Modells, eines Textes oder eines anderen Elements, das unter dem Schutz des geistigen Eigentums oder unter dem Schutz des Rechts am eigenen Bild steht, beinhaltet oder beinhaltet, setzt voraus, dass der Kunde zuvor alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat.

Der Kunde gibt folglich jede Garantie gegen jede Verfolgung und übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung der Interessen des Verkäufers sowie jede eventuelle Verurteilung, die gegen ihn ausgesprochen wird.

Im Falle eines Auftrags, der eine kreative Tätigkeit im Sinne der Gesetzgebung über das geistige Eigentum beinhaltet, bleiben die Rechte, die sich aus dieser Kreation ergeben, und insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, beim Verkäufer und können nur durch eine entsprechende Vereinbarung auf den Kunden übertragen werden.

In letzterem Fall werden die Rechte in jedem Fall erst ab der tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises der Bestellung abgetreten.

Alle diese Regeln gelten auch für Vorbereitungsarbeiten. Insbesondere darf der Kunde die Entwürfe, Studien, Modelle, Prototypen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers verwerten.

ARTIKEL 5: PREIS-ZAHLUNG

MODALITÄTEN

Die Waren werden zu dem am Tag der Auftragserteilung gültigen Tarif oder zu dem im Geschäftsvorschlag festgelegten Preis geliefert, wobei letzterer jedoch nur 30 Tage ab dem Datum seiner Erstellung gültig ist.

Die Rechnungen sind wie folgt zahlbar:

  • In bar bei Lieferung (oder Bestellung) für jede Erstbestellung.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende für Folgeaufträge mit 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

VERZÖGERUNG

Jeder nicht am Fälligkeitstag gezahlte Betrag führt zu :

  • die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes bis zur tatsächlich eingezogenen Zahlung.
  • die sofortige Fälligkeit der gesamten Schuld im Falle einer Ratenzahlung
  • die sofortige Fälligkeit aller noch nicht fälligen Rechnungen
  • die Aussetzung oder Stornierung aller laufenden Bestellungen nach Wahl des Verkäufers.

Auf jede Rechnung, die durch einen Streitdienst eingezogen wird, wird eine Entschädigung erhoben, die pauschal auf 12 % der geschuldeten Beträge mit einem Mindestbetrag von 80 € festgelegt wird.

ANFORDERUNG VON SICHERHEITEN

Im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden, einer früheren Nichtzahlung, einer Abwärtskorrektur oder der Beendigung der vom Kreditversicherer des Verkäufers gewährten Garantie kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Zahlungsfristen ändern, eine Garantie verlangen oder die Zahlung bei Auftragserteilung verlangen.

ARTIKEL 6: WERBUNG

Sofern der Kunde nicht spätestens am Tag der Bestellung schriftlich etwas anderes wünscht, ist der Verkäufer berechtigt, die Namen seiner Kunden zu nennen und die Fotos der Denkmäler und anderer verkaufter Artikel in seinen Geschäftsbroschüren und anderen Werbeträgern zu veröffentlichen.

ARTIKEL 7: EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Der Verkäufer behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises, aber der Kunde übernimmt die Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Werk verlassen.

Im Falle der Wiederinanspruchnahme und Rückgabe des Materials bleiben alle vom Verkäufer erhaltenen Beträge ihm als Gegenleistung für die Nutzung der Waren, von der der Kunde profitiert hat, erhalten.

Wenn die Gesetzgebung des Landes des Kunden die Gültigkeit der Eigentumsvorbehaltsklauseln nicht anerkennt oder wenn der Kunde die Ware vor ihrer Bezahlung weiterverkaufen oder verarbeiten möchte, ist er verpflichtet, dem Verkäufer ernsthafte Zahlungsgarantien wie einen bestätigten Scheck, einen avisierten Wechsel, eine Kaution usw. zu gewähren.

ARTIKEL 8: STREITIGKEITEN

Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen fällt jede Streitigkeit, gleich welcher Art, in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Lille Métropole, das verpflichtet ist, das französische Recht anzuwenden.

Im Falle einer Streitigkeit und wenn es Übersetzungsunterschiede zwischen der französischen Version und jeder anderen Version gibt, wird nur die französische Version berücksichtigt.